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ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbHAGB: Unsere allgemeinen GeschäftsverbindungenDie Teilnahme an den Seminaren steht jedem/jeder Erwachsenen offen.Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt durch ordnungsgemäßes Ausfüllen und Unterzeichnen des Anmeldeformulars. Mit der Unterschrift erkennt der/die Anmeldende die Teilnahmebedingungen an. Bei Anmeldungen per E-Mail entfällt die Unterschrift. Die Berechtigung zur Teilnahme ist erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung an den/der Teilnehmerin erfolgt ist. Die Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbH sorgt für den pädagogischen Teil der Seminare und (falls angeboten) für den Bereich Unterkunft und Verpflegung. Sollte aus Gründen, die die Bildungsvereinigung nicht zu verantworten hat, der Seminarort bzw. das Seminarhotel geändert werden müssen, bleibt die Verpflichtung zur Teilnahme bestehen. Gründe, die ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbH nicht zu vertreten hat, befreien die Bildungsvereinigung für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Ersparte Aufwendungen werden erstattet. Die Durchführung des Seminars ist an eine notwendige Mindestteilnahmezahl gebunden. Bei ungenügender Nachfrage wird das Seminar spätestens 2 Wochen vor Beginn abgesagt. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Grundsätzlich gilt: Bei Abmeldungen bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei späteren Abmeldungen sind Ausfallkosten in Höhe von 50% des Teilnahmebetrags zu zahlen. Sonderregelungen sind in den jeweiligen seminarzogenen Teilnahmebedingungen vermerkt. Im Falle des Nichterscheinens eines Teilnehmenden bleibt die Pflicht zur Zahlung des gesamten Teilnahmebeitrags bestehen. Beim Nachweis ersparter Aufwendungen können diese entsprechend erstattet werden. Die Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen Mit der Anmeldung ist die Verpflichtung zur Teilnahme an allen Seminarphasen verbunden. Oldenburg, den 05.04.2007 Information zur Anmeldung und Teilnahmebedingungen für Seminare von ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbHDie Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbH ist nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine anerkannte Landeseinrichtung der freien Erwachsenenbildung in Niedersachsen. Die Einrichtung ist als gemeinnützig anerkannt und die Veranstaltungen stehen allen Erwachsenen offen. Der Veranstalter ist keine Partei/Gegner im arbeitsrechtlichen Sinn und von den Gewerkschaften rechtlich und ökonomisch unabhängig.Hinweise für die Freistellung und Kostentragung sind unter der Rubrik Freistellungsarten in Stichworten nachzulesen. Teilnahmebedingungen 1.Die Teilnahme an den Seminaren steht allen Interessierten offen. 2.Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt durch ordnungsgemäßes Ausfüllen und Unterzeichnen des Anmeldeformulars. Mit der Unterschrift erkennt der/die Anmeldende die Teilnahmebedingungen an. Bei Anmeldungen per E-Mail entfällt die Unterschrift. 3.Die Berechtigung zur Teilnahme ist erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung an den/die Teilnehmer/in erfolgt ist. 4.Die Bildungsveranstalter sorgen für den pädagogischen Teil der Seminare und (falls angeboten) für den Bereich der Unterkunft und Verpflegung. 5.Sollten aus Gründen, die der Bildungsveranstalter nicht zu vertreten hat, der Seminarort bzw. das Seminarhotel geändert werden müssen, bleibt die Verpflichtung zur Teilnahme bestehen. 6.Gründe, die die Bildungsveranstalter nicht zu vertreten haben, befreien die Bildungsvereinigung für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Ersparte Aufwendungen werden erstattet. 7.Die Durchführung des Seminars ist an eine notwendige Mindestteilnahmezahl gebunden. Bei ungenügender Nachfrage wird das Seminar rechtzeitig vor Beginn abgesagt. Bereits entrichtete Teilnahmebeträge werden erstattet. 8.Die Bildungsveranstalter behalten sich vor, bei zu großer Nachfrage ein Seminar zu teilen bzw. einen Teil zu verlegen. 9.Bei Abmeldung bis 2 Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei späteren Abmeldungen sind Ausfallkosten in Höhe von 50% des TN-Betrags zu zahlen. Im Falle des Nichterscheinens eines Teilnehmenden bleibt die Zahlungsverpflichtung des Teilnahmebetrags bestehen. Von der Bildungsvereinigung infolge der Nichtteilnahme nicht gezahlte Kosten werden auch nicht in Rechnung gestellt. 10.Durch Anmeldung und Teilnahme einer Ersatzperson (Anmeldeverfahren gemäß Nr. 2) kommt Nr. 9 nicht zum Tragen. 11.Die Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Oldenburg, April 2007 |
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